Laut Verordnung darf Sport Indoor wie Outdoor unter Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern (auf nicht-öffentlichen Sportanlagen) bzw. einem Meter (im öffentlichen Raum) ausgeübt werden. Bei einzelnen Sportarten darf dieser Abstand ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden, beispielsweise im Tennis-Doppel, beim Volleyball oder Faustball. Kampf- und Kontaktsportarten sind weiterhin nicht möglich.

Alle wichtigen Informationen zu den Lockerungen findet ihr unter folgendem Link:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/

Die Verordnung selbst ist unter diesem Link einzusehen:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_231/BGBLA_2020_II_231.html